Grundsätze der Mediation
| Freiwilligkeit | Mediation findet nur statt, wenn alle Beteiligten dies wollen, die Mediation kann jederzeit von allen Beteiligten beendet werden. |
| Vertraulichkeit | Informationen werden nur im Konsens nach außen weitergegeben, auch der Mediator ist der Vertraulichkeit verpflichtet! |
| Einigungsinteresse | der Konfliktparteien ist Voraussetzung |
| Neutralität | des Mediators |
| Eigenverantwortung | der Konfliktparteien. Der Mediator gibt keine Lösung vor, sie wird von den Parteien selbst erarbeitet. |